Renditestarke Betriebsrente OHNE Versicherung
Renditestarke Betriebsrente OHNE Versicherung

Haftung des Arbeitgebers!

 

Betriebsrentengesetz § 1 Abs 1 Satz 3

Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersvorsorge:
"Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt".

 

Was heisst das für Sie?

 

Bereits die Auswahl von Anbietern und Produkten für Entgeltumwandlung kann Ihnen als Arbeitgeber zum Verhängnis werden, wenn aufgrund von fehlender Qualität und Güte Nachteile für Ihre Arbeitnehmer entstehen.
 

Auch wenn Sie die Durchführung Ihrer bAV einer Versicherung überlassen, haftet Ihr Unternehmen für die Zusage gegenüber Ihren Mitarbeitern.

 

Bei der Höhe dieses möglichen Haftungsrisiko, resultierend aus den Kosten versicherungskonformer Durchführungswege, sollte jede Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge sehr sorgsam abgewogen werden und unbedingt zur Chefsache Nr. 1 erklärt werden. Auch eine für Ihren Betrieb individuell ausgearbeitete Versorgungsordnung ist eine wichtige Voraussetzung für die Minimierung Ihres Haftungsrisikos und muss der aktuellen, sich ständig änderen deutschen Rechtsprechung stets standhalten.

 

Wer haftet, sollte auch die 100 % ige Kontrolle über Kosten und Kapital bei der bAV haben!  

 

Wenn Sie Ihr Haftungsrisiko interessiert, kontaktieren Sie uns bitte gerne.

 

Wir helfen Ihnen bei der Implementierung einer haftungssicheren betrieblichen Altersvorsorge.

 

Seit 01.01.2019: Erhebliche Verschlechterung für ArbeitGEBER!

 

Betriebsrentengesetz § 1 a: "Der Arbeitgeber muss 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten."

 

Ab sofort müssen Sie 15 % mehr an die Versicherung / Pensionskasse zahlen.

 

1. Arbeitgeber verlieren damit 15 % der Entgeltumwandlungsbeiträge als wertvolle Liquidität
 

2. Die Arbeitgeberhaftung steigt damit um weitere 15 %
    (Betriebsrentengesetz § 1Abs 1 Satz 3:
     "Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten
     Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar
     über ihn erfolgt")

 

Wer glaubt, dass die zusätzlichen 15 % seinen Mitarbeitern zu Gute kommt, sollte sich bitte informieren, wieviel die Versicherungen jedes Jahr aus den Verträgen entnehmen.

 

Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der FDP-Fraktion:
Die Versicherungsprovisionen belaufen sich auf 17 Milliarden Euro jedes Jahr!
(17.000.000.000.000,00 Euro !!!)

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