Seit 01.01.2019: Erhebliche Verschlechterung für ArbeitGEBER!
Betriebsrentengesetz § 1 a: "Der Arbeitgeber muss 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten."
Ab sofort müssen Sie 15 % mehr an die Versicherung / Pensionskasse zahlen.
1. Arbeitgeber verlieren
damit 15 % der Entgeltumwandlungsbeiträge als wertvolle Liquidität
2.
Die Arbeitgeberhaftung steigt damit um weitere 15 %
(Betriebsrentengesetz § 1Abs 1 Satz 3:
"Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten
Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar
über ihn erfolgt")
Wer glaubt, dass die zusätzlichen 15 % seinen Mitarbeitern zu Gute kommt, sollte sich bitte informieren, wieviel die Versicherungen jedes Jahr aus den Verträgen entnehmen.
Laut der Antwort der
Bundesregierung auf die Anfrage der FDP-Fraktion:
Die Versicherungsprovisionen belaufen sich auf 17 Milliarden Euro jedes Jahr!
(17.000.000.000.000,00 Euro !!!)