Renditestarke Betriebsrente OHNE Versicherung
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Pensionsrückstellungen auslagern?


Nach Einführung der Bewertungsvorschriften des BilMoG (2010) wurde vielen Unternehmen die Verpflichtung jenen Betrag zurückzustellen, der (auf den heutigen Tag abgezinst) der späteren Pensionsverpflichtung entspricht, unschön verdeutlicht.
Je niedriger der Zinssatz, umso mehr muss also heute zurückgestellt werden. Es gilt die Faustregel, dass
ein Prozentpunkt Zinsreduzierung die Pensionsrückstellungen um 20 % erhöht.
Keine Überraschnung, dass zunehmend mehr Unternehmen Ihre Pensionsrückstellungen gerne auflösen möchten.

 

Der gesetzlich vorgeschriebene HGB-Bilanzierungszins sorgt laut vieler Experten dafür, dass Ihre Pensionsrückstellungen in den nächsten Jahren um 30-50 % steigen können mit den Folgen einer steigenden Fremdkapitalquote (Pensionsrückstellungen = Fremdkapital), Verschlechterung Ihres Ratings, Verschlechterung Ihrer Fremdkapitalkonditionen und im schlechtesten Fall erhält Ihre Firma überhaupt keine Liquidität mehr.

Zudem werden die Deckungsmittel (Versicherungen) nicht mehr ausreichen, die Deckungslücken weiter steigen.

 

Dringender Beratungsbedarf

 

Wenn Sie Pensionsrückstellungen in Ihrer Bilanz haben, resultiert daraus dringender Beratungsbedarf.


Die gelegentlich geäußerte Meinung, dass das Problem durch den Verzicht auf die Pensionszusage, bzw. den Verzicht auf den future service zu lösen sei, erweist sich übrigens nach den Beschlüssen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder als Trugschluss (Fundstellen: DB0404080, DB0390753 und DB 0390463).

 

Bei einem geplanten Verkauf können Pensionsrückstellung als "Blei in der Bilanz" jede Fungibilität Ihres Unternehmens verhindern.

 

Die vermeintlich optimale Lösung durch Auslagerung der Pensionsrückstellungen in Pensionsfonds führt dabei nur zu noch höheren, unkalkulierbaren Kosten.

 

Wir haben eine Lösung, wie Sie Ihre Pensionsrückstellungen elegant, liquiditätsschonend und bezahlbar auslagern können.

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