Nach Einführung der Bewertungsvorschriften des BilMoG (2010) wurde vielen Unternehmen die Verpflichtung jenen Betrag zurückzustellen, der (auf den heutigen Tag abgezinst)
der späteren Pensionsverpflichtung entspricht, unschön verdeutlicht.
Je niedriger der Zinssatz, umso mehr muss also heute zurückgestellt werden. Es gilt die Faustregel, dassein Prozentpunkt Zinsreduzierung die
Pensionsrückstellungen um 20 % erhöht.
Keine Überraschnung, dass zunehmend mehr Unternehmen Ihre Pensionsrückstellungen gerne auflösen möchten.
Der gesetzlich vorgeschriebene HGB-Bilanzierungszins sorgt laut vieler Experten dafür, dass Ihre Pensionsrückstellungenin den
nächsten Jahrenum 30-50 % steigenkönnen mit den Folgen einersteigenden
Fremdkapitalquote(Pensionsrückstellungen = Fremdkapital), Verschlechterung Ihres Ratings,Verschlechterung Ihrer
Fremdkapitalkonditionenundim schlechtesten Fallerhält Ihre Firmaüberhaupt keine Liquidität mehr.
Zudem werden dieDeckungsmittel (Versicherungen)nicht mehr ausreichen, dieDeckungslückenweiter steigen.
Dringender Beratungsbedarf
Wenn Sie Pensionsrückstellungen in Ihrer Bilanz haben, resultiert darausdringender Beratungsbedarf.
Die gelegentlich geäußerte Meinung, dass das Problem durch denVerzicht auf die Pensionszusage,bzw. den Verzicht auf den future service zu lösen sei, erweist sich übrigens nach den Beschlüssen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der
Länder alsTrugschluss(Fundstellen: DB0404080, DB0390753 und DB 0390463).
Bei einemgeplanten Verkaufkönnen Pensionsrückstellung als "Blei in der Bilanz" jede
Fungibilität Ihres Unternehmens verhindern.
Die vermeintlich optimale Lösung durch Auslagerung der Pensionsrückstellungen in Pensionsfonds führt dabei nur zu noch höheren, unkalkulierbaren Kosten.
Wir haben eine Lösung,wie Sie Ihre Pensionsrückstellungen elegant, liquiditätsschonend und
bezahlbar auslagern können.