Über 80 % der betrieblichen Versorgungswerke sind fehlerhaft!
In unserer täglichen Praxis zeigt sich, dass häufig bei kleinen und mittel-ständischen Betrieben bestehende Versorgungszusagen nicht (oder nicht mehr) den aktuellen
Anforderungen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen, der sich weiterentwickelten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, sowie der Finanzverwaltung und Finanzrechtsprechung entsprechen.
Das bezieht sich nicht nur auf Pensionszusagen für Geschäftsführer.
Auch andere Versorgungszusagen, alsoauch Entgeltumwandlungen können wirtschaftlich einem Betrieb zum Verhängnis werden.
Rückwirkende Aberkennung von Betriebsausgaben (aus Nichtwirksamkeit von Versorgungszusagen), gerichtliche Auseinandersetzungen mit Betriebsrentnern und/oder die
Sanierung Ihres Versorgungswerkes sind mögliche Folgen. Klarheit ist besser als Vermutung!
Sie möchten gerne wissen, wo die Schwachstellen Ihrer betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen sind?