Ihre Rente ist sicher nicht sicher!
Sicherlich ist Ihnen auch bekannt,
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dass Ihre gesetzliche Rente später nicht ausreichen wird und Sie einen zusätzlichen Altersversorgungsbedarf haben.
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dass Sie einen Rechtsanspruch auf Umwandlung von Gehaltsbestandteilen in eine betriebliche Altersversorgung gem. Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen
Altersversorgung (BetrAVG) haben.
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dass Sie steuerliche Vorteile und Sozialabgabenfreiheit bei Abschluss einer bAV über Ihren Arbeitgeber genießen.
Ist Ihnen auch schon bekannt?
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Die meisten bAV-Angebote (meistens Direktversicherungen oder Pensionskassen)
sind teuer und renditeschwach, insbesondere in der Niedrigzinsphase.
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Es gibt gebührenfreie Alternativen mit z.B. 4 % p.a. Garantiezins auf Ihre
Bruttoeinzahlung.
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Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie selbst keine Provisionen und Gebühren zahlen, damit Ihre Steuer- und Sozialabgabenvorteile
nicht in der Tasche des Anbieters landen.
Übrigens:
Wussten Sie, dass eine Direktversicherung nichts anderes ist als eine Lebensversicherung, die über Ihren Arbeitgeber abgeschlossen wird?
Was Verbraucherschützer über Lebensversicherungen denken, erfahren Sie hier:
Enteignung von Versicherungssparern
Wussten Sie, dass im § 314 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) die Aussetzung Ihrer garantierten Versicherungsleistungen und die Herabsetzung von Versicherungssummen "dem Vermögensstand der
Versicherungen entsprechend" durch die Aufsichtsbehörde möglich ist?
Die Rettung einer Versicherung würde also über die Enteignung von Versicherungssparern möglich sein.
Anbei der Link zum Gesetzestext.