Insolvenzschutz, keine Anrechnung bei Hartz IV Leistungen
Betriebliche Altersvorsorge über die Private Akademie ist eine Geldanlage mit sicherster Absicherung für Sie.
Sollte Ihr Arbeitgeber in Insolvenz gehen, steht immer auch eine gesetzliche Pflichtversicherung, der Pensionssicherungsverein für Ihre betriebliche Altersversorgung ein. Abgesichert sind Monatsrenten von über 9000 Euro, bzw. einer Kapitalleistung von über
1,2 Mio. Euro.
Betriebliche Altersvorsorge wird als sogenanntes zweckgebundenes Vermögen angesehen, das selbst dann nicht als Einkommen bei Hartz IV angerechnet werden darf, wenn
der Arbeitnehmer selbst die Beiträge aus seinem Bruttolohn aufgebracht hat, also sein Recht auf Entgeltumwandlung ausgeübt hat. So hat es das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil L3
AS 118/07 festgestellt.
Die Begründung: Der Staat fördert den Aufbau einer zusätzlichen betrieb-lichen Altersversorgung zum Zwecke einer besseren Absicherung im Alter. Ein vorzeitiges
Auflösen der bAV würde dieser Zielsetzung widersprechen.