Schwachstellenanalyse / Gutachten
Über 80 % der betrieblichen Versorgungswerke sind fehlerhaft!
In unserer täglichen Praxis zeigt sich, dass häufig bei kleinen und mittelständischen Unternehmen bestehende Versorgungszusagen nicht (oder nicht mehr) den aktuellen Anforderungen der
arbeitsrechtlichen Bestimmungen, der sich weiter entwickelten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, sowie der Finanzverwaltung und Finanzrechtsprechung entsprechen.
Das bezieht sich nicht nur auf Pensionszusagen der Geschäftsführung.
Auch andere Versorgungszusagen, also auch Entgeltumwandlungen können wirtschaftlich einem Betrieb zum Verhängnis werden.
Die rückwirkende Aberkennung von Betriebsausgaben (Nichtwirksamkeit von Versorgungszusagen), gerichtliche Auseinandersetzungen mit Betriebsrentnern und die Sanierung des Versorgungswerkes kosten
möglicherweise viel Geld. Klarheit ist besser als Vermutung!
Wenn Ihre Mandanten wissen wollen, wo die Schwachstellen ihrer betrieblichen Altersvorsorge liegen, könnten Sie die Einholung eines unabhängigen Gutachtens
empfehlen.
So können wir Sie tatkräftig in Ihrer Beratung unterstützen und reduzieren
ganz nebenbei Ihr Haftungsrisiko in der Mandantenberatung.